Anmeldung, Formulare, Gebührenordnung

Anmeldungen/Abmeldungen
Anmeldungen können jederzeit schriftlich im Sekretariat der Musikschule erfolgen.
Abmeldungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres (31. Januar oder 31. Juli) möglich und müssen einen Monat vorher schriftlich im Sekretariat der Musikschule vorliegen.


Ausleihe von Instrumenten
Die Musikschule kann den Schülerinnen und Schülern Instrumente aus ihren Beständen bis zu einer Leihdauer von zunächst einem Jahr überlassen.

Die monatliche Miete beträgt einschließlich der Instrumenten-Versicherung im ersten Jahr 10€, erhöht sich im zweiten Jahr auf 15€, bzw. im dritten Jahr auf 20€.


Ermäßigung der Gebühren


1. Teilnehmerermäßigung
Bei der Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie
am Unterricht der Musikschule ermäßigen sich die Gebühren nach § 2 wie folgt:
Für das 1. Kind einer Familie wird keine Ermäßigung gewährt, für das 2. Kind einer Familie wird eine Ermäßigung von 10% gewährt, für das 3. Kind einer Familie wird eine Ermäßigung von 15% gewährt, für das 4. und jedes weitere Kind der Familie wird eine Ermäßigung von 20% gewährt.

Spielkreise sind hiervon ausgeschlossen. Die Reihenfolge, in der die Kinder berücksichtigt werden, richtet sich nach dem Datum der Unterrichtsaufnahme.

2. Mehrfachermäßigung
Erhält ein Teilnehmer in mehr als einem gebührenpflichtigen Fach Unterricht, ermäßigen sich die Gebühren wie folgt: 
Bei 2 Fächern um 10 %, bei 3 Fächern um 20 %, bei 4 Fächern um 30 % und bei 5 und mehr Fächern um 40 % der vollen Gebühr.

3. Sozialermäßigung
Unabhängig von der Geschwistermäßigung kann auf schriftlichen Antrag in sozialen Härtefällen eine Ermäßigung gewährt werden, sofern Begabung und Leistung der Schüler dies rechtfertigen. Über die Sozialermäßigung entscheidet der Schulleiter.

 

Weiter zu:

Gebührenordnung ab 1.8.2022

Schulordnung ab dem 01.12.2022

Einwilligung zu Bild-, Video- und Social Mediaveröffentlichungen

Widerruf

Formulare

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