Anmeldung

Anmeldungen/Abmeldungen
Anmeldungen können jederzeit schriftlich im
Sekretariat der Musikschule erfolgen.
Abmeldungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres
(31. Januar oder 31. Juli) möglich und
müssen einen Monat vorher schriftlich im Sekretariat
der Musikschule vorliegen.

Ermäßigung der Gebühren
1. Teilnehmerermäßigung
Bei der Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie
am Unterricht der Musikschule ermäßigen sich
die Gebühren nach § 2 wie folgt:
Bei 2 Mitgliedern um 10 %, bei 3 Mitgliedern um
15 %, bei 4 Mitgliedern um 20 % der vollen Gebühr.

2. Mehrfachermäßigung
Erhält ein Teilnehmer in mehr als einem gebührenpflichtigen
Fach Unterricht, ermäßigen sich die
Gebühren wie folgt:
Bei 2 Fächern um 10 %, bei 3 Fächern um 20 %,
bei 4 Fächern um 30 % und bei 5 und mehr
Fächern um 40 % der vollen Gebühr.

Wenn ein Schüler an mehr als einem Ergänzungsfach teilnimmt, ist nur eines kostenpflichtig.

3. Sozialermäßigung
Unabhängig von der Geschwistermäßigung kann
auf schriftlichen Antrag in sozialen Härtefällen
eine Ermäßigung gewährt werden, sofern Begabung
und Leistung der Schüler dies rechtfertigen. Über
die Sozialermäßigung entscheidet der Schulleiter.

 

Weiter zu:

Gebührenordnung

Schulordnung

Anmeldeformulare

Datenschutzerklärung

Einwilligung zu Bild-, Video- und Social Media Veröffentlichungen

 

• © 2024 Weiterbildung & Kultur •