Gebührenordnung

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Auszug aus der 

Gebührensatzung

für die Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl,
gültig ab dem 1. August 2022 (§ 2).


Hinweis: Bei den Gebühren handelt es sich um Monatsbeiträge, die sich aus der Jahresgebühr berechnen!

 

Erwachsene zahlen auf die Musikschulgebühren einen Aufschlag von mindestens 15 % in der jeweiligen Einkommensgruppe.

Erwachsene im Sinne dieser Gebührenordnung sind alle Personen ab dem 25. Lebensjahr, soweit sie selbst oder deren Ehegatten über ein eigenes Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit verfügen.

Das Einkommen im Sinne dieser Gebührenordnung ist die Summe der positiven Einkünfte der Personensorgeberechtigten im Sinn des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (in der Regel Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten).

Zum Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid bei der Anmeldung vorzulegen.

Wird kein Einkommensteuerbescheid vorgelegt, wird das Schulgeld grundsätzlich nach der höchsten Einkommenstufe erhoben.

Wenn ein Schüler an mehr als einem Ergänzungsfach teilnimmt, ist nur ein Ergänzungsfach kostenpflichtig.

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